Citypension Melsungen
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                                                                          Citypension Melsungen

Impressum

Verantwortlich:

Citypension Melsungen
Katharina Lewandowski
Fritzlarer Str. 4
34212 Melsungen

Kontakt:
Telefon: +49 5661 5380050+49 5661 5380050
Mobil: +49 176 31200373
E-Mail: info@citypension-melsungen.de

 

Steuernummer: 80 495 679 234

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Citypension Melsungen (im Folgenden „CPM“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Pensionszimmern und sonstigen Räumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch CPM. CPM ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten die mit CPM abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. AGBs des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn CPM diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGBs werden hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme von CPM zustande. CPM steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.

Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn CPM dies ausdrücklich gestattet. CPM kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

Der Vertragspartner haftet CPM gegenüber für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen CPMs erhalten, verursacht werden.

Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird CPM den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einer räumlich nahe gelegenen Pension gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat CPM vom Vertragspartner eventuell bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag von 13 bis 19:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat CPM das Recht, gebuchte Zimmer nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 12:00 Uhr geräumt sein. Danach kann CPM über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).

§ 4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung

Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von CPM. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog „Bettensteuer“) u.ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen, falls diese zur Zahlung fällig werden. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat CPM das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen.

CPM ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung von bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.

Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die CPM nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn CPM die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob CPM ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.

Der Zahlungsanspruch von CPM ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug als Barzahlung fällig. In der Regel ist der Vertragspartner bei Übernahme des Pensionszimmers zur Zahlung verpflichtet. CPM kann hier nach eigenem Ermessen eine Ausnahme erteilen. Gebuchte Zusatzleistungen werden gesondert beim Check-Out abgerechnet.

Die Zahlung auf offene Rechnung ist nur gestattet, wenn CPM dies ausdrücklich gestattet. CPM kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Zahlungen auf Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt CPM, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

CPM ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reise-veranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung von CPM nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbe-haltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von CPM abgetreten werden.

§ 5 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung

Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:

a) Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der CPM zugeht,

b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 89 und 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der CPM zugeht,

c) Schadensersatz i.H.v. 70% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung 29 und 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der CPM zugeht,

d) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der CPM zugeht.

Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden von CPM nicht gegeben oder geringer ist. Sofern CPM die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

§ 6 Rücktritt / Kündigung von CPM

CPM ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn:

a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt,

b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von CPM nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist,

c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht,

d) der Vertragspartner den Namen CPM mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht,

e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung von CPM unter-vermietet werden,

f) CPM begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von CPM in der Öffentlichkeit gefährden kann.

CPM hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch CPM begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch von CPM auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

§ 7 Haftung von CPM, eingebrachte Gegenstände, Verjährung

CPM haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Ausnahmsweise haftet CPM für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,

a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt,

b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Eine Haftung von CPM für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch CPM eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn CPM eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.

Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend der §§ 701 ff BGB.

Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners /Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. CPM bewahrt die Sachen 3 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben und bei geringem Wert, entsorgt.

§ 8 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz der Citypension Melsungen.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher, wird Melsungen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.



Melsungen im Mai 2015

 

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